Wissen
Gehalt in Medienberufen: wie sich der Betrag zusammensetzt
Welches Gehalt Sie bekommen, hängt vom Kollektivvertrag, von Ihrer Einstufung und von der Verhandlung ab. Dieser Text erklärt, wie das zusammenspielt und wo Sie die aktuellen Beträge nachschlagen.
Die Beträge ändern sich jedes Jahr
Kollektivvertragliche Mindestgehälter werden jedes Jahr neu verhandelt, meist mit Wirkung zum 1. Jänner oder zum Beginn des Wirtschaftsjahres. Eine Tabelle in diesem Text wäre nach der nächsten Lohnrunde falsch, deshalb nennt er keine Zahlen.
Für ein Gehaltsgespräch brauchen Sie den aktuellen Betrag. Mit einem veralteten setzen Sie Ihre Forderung zu niedrig an.
Welcher Kollektivvertrag gilt
Der Kollektivvertrag hängt am Betrieb und nicht an Ihrer Tätigkeit. Das wird oft missverstanden. Maßgeblich ist, welcher Fachgruppe der Wirtschaftskammer das Unternehmen angehört oder welchem Arbeitgeberverband es unterliegt.
Dieselbe Redakteurstätigkeit kann deshalb unter verschiedene Verträge fallen, je nachdem, ob sie in einem Zeitungsverlag, in einer Agentur, in einem Unternehmen oder bei einem Sender ausgeübt wird.
In der Medien-, Kommunikations- und Kreativbranche sind unter anderem diese Verträge einschlägig:
- Die Kollektivverträge für Journalistinnen und Journalisten, getrennt nach Tageszeitungen, Wochenzeitungen und Magazinen sowie für den Rundfunk.
- Der Kollektivvertrag für Werbung und Marktkommunikation, der für die meisten Agenturen gilt.
- Die Kollektivverträge für Angestellte im Handel und für das Gewerbe, je nach Gewerbeberechtigung des Unternehmens.
- Der Kollektivvertrag für Filmschaffende und eigene Regelungen im Privatrundfunk.
Große Unternehmen haben oft zusätzlich Betriebsvereinbarungen, die über dem Kollektivvertrag liegen können. Danach zu fragen ist üblich.
Nicht jeder Betrieb unterliegt einem Kollektivvertrag. Dann muss das Inserat das Entgelt nennen, das der Betrieb anbietet.
Wie die Einstufung zustande kommt
Ein Kollektivvertrag legt ein Gehaltsraster fest. Wo Sie darin stehen, bestimmen zwei Größen:
- Die Verwendungsgruppe. Sie richtet sich danach, was Sie tun und wie selbstständig und verantwortlich Sie dabei arbeiten. Die Berufsbezeichnung ist dafür nicht entscheidend. Bei der Verwendungsgruppe lässt sich am ehesten etwas bewegen.
- Die Berufsjahre. Anrechenbare Vordienstzeiten, meist in Zweijahresschritten gestaffelt. Welche Zeiten anrechenbar sind, steht im jeweiligen Vertrag. In der Praxis wird das oft zu eng ausgelegt.
Wenn Sie sich zu niedrig eingestuft sehen, argumentieren Sie deshalb mit Ihrer Tätigkeit. Fragen Sie konkret, warum Sie in Gruppe C eingestuft sind und nicht in D.
Was „ab“ bedeutet
In österreichischen Stelleninseraten steht fast immer eine Formulierung wie „ab € X brutto“. Das ist der kollektivvertragliche Mindestbetrag für diese Einstufung. Ihn anzugeben ist nach § 9 Abs. 2 GlBG Pflicht.
Für Sie heißt das:
- Der Betrag ist eine Untergrenze. Was das Unternehmen zu zahlen bereit ist, kann deutlich darüber liegen.
- Er ist auch kein Angebot. Wenn Sie ihn als Gehaltsvorstellung nennen, verlangen Sie nur das Minimum.
- Ist eine Überzahlung möglich, muss das Inserat darauf hinweisen. Steht dort „Bereitschaft zur Überzahlung“, ist Verhandeln ausdrücklich vorgesehen.
Achten Sie außerdem auf die Bezugsgröße: Monat, Jahr oder Stunde. Bei Jahresangaben sollten Sie klären, ob vierzehn Monatsgehälter gemeint sind. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind in Österreich üblich, aber nicht in jedem Vertrag gleich geregelt.
Wo die aktuellen Beträge stehen
- Die Wirtschaftskammer veröffentlicht die Kollektivvertragstexte der Fachgruppen samt Gehaltstafeln.
- Die Gewerkschaft GPA stellt dieselben Verträge bereit und erläutert Einstufung und Vordienstzeiten. Für Journalistinnen und Journalisten gibt es dort eine eigene Interessenvertretung.
- Die Arbeiterkammer gibt kostenlos Auskunft zur Einstufung und prüft auf Wunsch Ihren Vertrag, bevor Sie unterschreiben.
- Der Betriebsrat des Unternehmens, falls es einen gibt. Er kennt die Praxis und die Betriebsvereinbarung.
Am schnellsten kommen Sie zur richtigen Zahl, wenn Sie im Gespräch nach dem Namen des Kollektivvertrags fragen und die Gehaltstafel dazu nachlesen.
Honorar bei freier Arbeit
Bei Werkvertrag und freiem Dienstvertrag gibt es kein kollektivvertragliches Mindestentgelt. Sie verhandeln ein Honorar. In die Rechnung gehören drei Posten, die in einem Bruttogehalt schon enthalten wären:
- Sozialversicherung und Steuer, die Sie selbst tragen.
- Nicht bezahlte Zeit: Akquise, Verwaltung, Weiterbildung, Urlaub, Krankheit.
- Betriebsmittel: Gerät, Software, Versicherung, Arbeitsraum.
Ein Tagessatz, der einem Bruttogehalt geteilt durch die Arbeitstage entspricht, bringt deshalb deutlich weniger als eine Anstellung mit diesem Gehalt. Interessenvertretungen der Freien veröffentlichen Honorarempfehlungen. Das sind keine Mindestsätze, sie geben aber einen Anhaltspunkt.
Bei Fotografie und anderen urheberrechtlich geschützten Arbeiten kommen die Nutzungsrechte dazu. Sie sind Teil des Preises.
Vor dem Gespräch klären
- Welcher Kollektivvertrag gilt, und welche Verwendungsgruppe ist vorgesehen?
- Welche Vordienstzeiten werden angerechnet?
- Vierzehn Gehälter oder zwölf?
- Gibt es eine Betriebsvereinbarung, und was regelt sie?
- Bei Teilzeit: Ist der genannte Betrag der Vollzeitwert oder bereits aliquotiert?
Die letzte Frage wird am häufigsten übersehen. Ein Inserat nennt in der Regel den Wert für Vollzeit. Bei zwanzig Wochenstunden bekommen Sie die Hälfte davon.
Häufige Fragen
Warum steht in österreichischen Stelleninseraten „ab“ vor dem Gehalt?
Das Gleichbehandlungsgesetz schreibt in § 9 Abs. 2 vor, dass ein Stelleninserat das kollektivvertragliche Mindestentgelt für die ausgeschriebene Stelle nennt. Das „ab“ zeigt, dass es sich um diese Untergrenze handelt. Wie viel Sie am Ende verdienen, ist damit noch nicht gesagt. Ist der Arbeitgeber bereit, mehr zu zahlen, muss das Inserat darauf hinweisen.
Welcher Kollektivvertrag gilt für meinen Job in der Medienbranche?
Das hängt von Ihrem Arbeitgeber ab, und zwar von seiner Fachgruppe in der Wirtschaftskammer oder seinem Arbeitgeberverband. Ihre Tätigkeit allein entscheidet es nicht. Sind Sie bereits angestellt, finden Sie den Kollektivvertrag auf Ihrem Dienstzettel oder im Dienstvertrag. Vor einer Anstellung fragen Sie am besten im Bewerbungsgespräch danach. Die Texte samt Gehaltstafeln veröffentlichen Wirtschaftskammer und GPA.
Wie werde ich in einem Kollektivvertrag eingestuft?
Nach der Verwendungsgruppe, die sich aus Ihrer Tätigkeit ergibt, und nach den anrechenbaren Berufsjahren. Übernehmen Sie später Aufgaben mit mehr Selbstständigkeit oder Verantwortung, kann das eine höhere Verwendungsgruppe begründen. Halten Sie Ihre Einstufung für zu niedrig, prüft die Arbeiterkammer sie kostenlos.
Verwandte Themen
Stand: 26.09.2026. Alle Themen
