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Wissen

Volontariat in Österreich: Ausbildung, Entgelt und Rechtslage

„Volontariat“ ist kein geschützter Begriff. Meist ist damit eine redaktionelle Ausbildung über ein bis zwei Jahre gemeint. Gelegentlich steckt aber etwas ganz anderes dahinter.

Was ein Volontariat üblicherweise ist

Eine strukturierte Ausbildung in einer Redaktion, meist über zwölf bis vierundzwanzig Monate. Sie durchlaufen mehrere Ressorts, arbeiten von Anfang an mit und werden dabei angeleitet. Am Ende bekommen Sie ein Zeugnis, bei vielen Arbeitgebern auch die Aussicht auf eine Anstellung.

Rechtlich ist ein Volontariat ein Arbeitsverhältnis, mit Entgelt, Sozialversicherung, Urlaubsanspruch und geregelter Arbeitszeit. In Betrieben mit Kollektivvertrag gibt es dafür eigene Stufen.

Woran Sie ein gutes erkennen

  • Eine benannte Betreuung. Eine bestimmte Person ist für Ihre Ausbildung zuständig.
  • Ein Plan. Es steht fest, welche Stationen Sie durchlaufen, wie lange und in welcher Reihenfolge.
  • Ein ausgewiesenes Entgelt in der Ausschreibung. Die Angabe ist ohnehin vorgeschrieben. An der Höhe sehen Sie, wie der Arbeitgeber die Stelle einordnet.
  • Eine Aussage zur Zeit danach. Auch „Eine Übernahme können wir nicht zusagen“ ist eine ehrliche Auskunft. Steht dazu gar nichts, fehlt ein wichtiger Punkt.

Woran Sie ein schlechtes erkennen

Manchmal steht „Volontariat“ über einer Ausschreibung, deren Aufgaben die einer ausgebildeten Redakteurin oder eines ausgebildeten Redakteurs sind. Dann wird eine Redakteursstelle billig besetzt. Ähnlich ist es, wenn keine Betreuung genannt wird oder die Dauer offenbleibt.

Am deutlichsten zeigt es das Entgelt. Ein „Volontariat“ ohne Bezahlung oder nur gegen Aufwandsentschädigung ist keine Ausbildung, wenn die Redaktion mit Ihrer Arbeit produziert. Auf dieser Börse erscheinen Praktika und Volontariate deshalb nur mit ausgewiesenem Entgelt.

Volontariat, Praktikum, Ferialjob

Die Begriffe werden oft durcheinander verwendet. Für die Rechtslage zählt, wie die Tätigkeit im Alltag aussieht:

  • Steht die Ausbildung im Vordergrund und arbeiten Sie weisungsfrei mit, kann ein Ausbildungsverhältnis vorliegen.
  • Sind Sie in den Betrieb eingegliedert, an Weisungen und Arbeitszeiten gebunden und erbringen Arbeitsleistung, ist es ein Arbeitsverhältnis mit allen Ansprüchen, auch wenn im Vertrag etwas anderes steht.

In Redaktionen ist der zweite Fall die Regel, etwa wenn Sie Schichten übernehmen, Beiträge verantworten und im Dienstplan stehen.

Bei Zweifeln berät die Arbeiterkammer kostenlos. Eine weitere Anlaufstelle ist die Journalistengewerkschaft in der GPA.

Häufige Fragen

Ist ein Volontariat in Österreich bezahlt?

In aller Regel ja. Ein Redaktionsvolontariat ist fast immer ein Arbeitsverhältnis, Sie haben also Anspruch auf Bezahlung, sind sozialversichert und bekommen Urlaub. Die Höhe des Entgelts muss schon in der Ausschreibung stehen. Wird Ihnen ein Volontariat ohne Bezahlung angeboten, obwohl Sie regulär mitarbeiten sollen, fragen Sie am besten bei der Arbeiterkammer nach.

Was ist der Unterschied zwischen Volontariat und Praktikum?

Ein Volontariat dauert meist ein bis zwei Jahre, führt durch mehrere Ressorts und bereitet auf eine Anstellung vor. Ein Praktikum ist kürzer und oft Teil einer Ausbildung. Rechtlich kommt es bei beiden darauf an, ob die Ausbildung oder die Arbeitsleistung überwiegt. In Redaktionen sind beide meist Arbeitsverhältnisse.

Stand: 26.09.2026. Alle Themen