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Stipendien für Medien- und Kulturberufe in Österreich
Ein Stipendium fördert eine Recherche, ein Projekt, einen Aufenthalt oder eine Ausbildung, mit Geld oder mit Zeit zum Arbeiten. Ein Arbeitsverhältnis entsteht dabei nicht. Das hat Folgen, die Sie vor der Zusage kennen sollten.
Kein Dienstverhältnis
Mit einem Stipendium sind Sie nicht angestellt. Es gibt keinen Kündigungsschutz und keinen Urlaubsanspruch, und der Fördergeber versichert Sie nicht automatisch. Auch der Kollektivvertrag gilt nicht. Deshalb muss in der Ausschreibung kein Mindestentgelt stehen.
Auf dieser Börse sind Stipendien eine eigene Anstellungsart und ein eigenes Ressort. Neben dem Ehrenamt sind sie die einzige Form, für die keine Entgeltangabe vorgeschrieben ist.
Arten von Stipendien
- Recherche- und Projektstipendien. Für ein bestimmtes Vorhaben, meist mit einem Ergebnis oder Bericht am Ende.
- Aufenthaltsstipendien. Zeit an einem Ort, oft mit Unterkunft und Arbeitsraum.
- Ausbildungs- und Studienstipendien. Für eine Ausbildung, Studienreise oder Weiterbildung.
- Auszeichnungen mit Förderanteil. Preise, die Geld und Sichtbarkeit verbinden.
In Österreich vergeben Stipendien der Bund und die Länder, Kammern und Interessenvertretungen, Stiftungen und Medienunternehmen. Dazu kommen Institutionen im Ausland.
Vor der Bewerbung klären
- Womit sind Sie versichert? Ein Stipendium begründet in der Regel keine Pflichtversicherung. Wenn Sie nicht anderweitig versichert sind, müssen Sie das selbst regeln. Dieser Punkt wird am häufigsten übersehen.
- Wie wird es steuerlich behandelt? Manche Stipendien sind steuerfrei, andere nicht. Das hängt von Zweck und Ausgestaltung ab. Bei größeren Beträgen lohnt sich eine Auskunft vor der Zusage.
- Was schulden Sie am Ende? Etwa einen Bericht, ein Werk, eine Veranstaltung oder eine Namensnennung. Das sollte schriftlich in der Vereinbarung stehen.
- Wem gehört das Ergebnis? Bei Recherche- und Projektstipendien ist das die wichtigste Frage. Eine Förderung ist kein Auftrag, die Rechte bleiben im Zweifel bei Ihnen. Trotzdem sollte es in der Vereinbarung ausdrücklich geregelt sein.
Die Bewerbung
Anders als bei einer Stelle steht bei einem Stipendium Ihr Vorhaben im Mittelpunkt. Der Lebenslauf soll nur zeigen, dass Sie es durchführen können.
In den meisten Verfahren wird geprüft, ob das Vorhaben klar umrissen ist, ob es in der Zeit und mit dem Geld machbar ist und ob es zum Zweck des Fördergebers passt. Diesen Zweck finden Sie in den Richtlinien, und die werden oft nicht gelesen.
Häufige Fragen
Ist ein Stipendium ein Arbeitsverhältnis?
Nein. Neben Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch fällt deshalb auch die Abfertigung weg, und für Streitigkeiten ist nicht das Arbeits- und Sozialgericht zuständig. Rechtliche Grundlage ist die Förderzusage. Lesen Sie sie so sorgfältig wie einen Dienstvertrag, besonders die Punkte zu Abbruch, Rückforderung und Verwertungsrechten am Ergebnis.
Ist man während eines Stipendiums sozialversichert?
Über den Fördergeber in der Regel nicht, weil ein Stipendium meist keine Pflichtversicherung begründet. Versichert sein können Sie über eine andere Beschäftigung oder als mitversicherte Angehörige. Fehlt beides, bleibt die freiwillige Selbstversicherung. Klären Sie das, bevor das Stipendium beginnt.
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